Sinnvoll engagieren. Gemeinschaft stärken.
Unterstützen Sie pflegebedürftige Menschen im Alltag und entlasten Sie pflegende Angehörige. Nach der kostenfreien Schulung über die RegioHealth Akademie und der anschließenden Registrierung kann Ihr ehrenamtlicher Einsatz über die Pflegekasse der unterstützten Person abgerechnet und mit einer Aufwandsentschädigung honoriert werden.
Flexibel teilnehmen – passend zu Ihrem Alltag.
Aktuelle Termine & Buchung
Helfen, wo im Alltag Unterstützung gebraucht wird.
Nachbarschaftshilfe ist ein ehrenamtliches Unterstützungsangebot für Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause leben. Sie begleitet im Alltag, fördert soziale Kontakte und kann Angehörige spürbar entlasten.
Wer als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer tätig werden möchte, benötigt eine anerkannte Schulung beziehungsweise bei entsprechender Vorqualifikation eine Informationsveranstaltung und anschließend die Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV).
Kleine Hilfen. Große Wirkung.
Nachbarschaftshilfe bedeutet vor allem: Zeit schenken, da sein und dort unterstützen, wo kleine Dinge im Alltag zu einer echten Entlastung werden. Schon wenige Stunden können für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen einen großen Unterschied machen.
Begleiten & Zeit schenken
Gemeinsam spazieren gehen, Gespräche führen, Freizeit gestalten oder einfach da sein.
Unterwegs unterstützen
Zu Arztterminen, Behörden oder anderen Wegen begleiten und Sicherheit im Alltag geben.
Im Alltag mit anpacken
Bei Einkäufen und einfachen hauswirtschaftlichen Aufgaben unterstützen – gerne auch gemeinsam.
Bei Formularen helfen
Beim Lesen, Ausfüllen oder Sortieren von Unterlagen unterstützen und gemeinsam den Überblick behalten.
Soziale Kontakte stärken
Gemeinsame Aktivitäten ermöglichen und dabei helfen, Kontakte und Teilhabe aufrechtzuerhalten.
Angehörige entlasten
Verlässlich Zeit übernehmen, damit pflegende Angehörige Freiräume und Entlastung im Alltag gewinnen.
Wichtig: Medizinische und pflegerische Fachleistungen sowie intime Verrichtungen gehören nicht zur Nachbarschaftshilfe.
Schulung
kostenfrei.
Ihr Engagement kann honoriert werden.
Nach Ihrer erfolgreichen Schulung erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie sich beim LASV (Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg) für die Aufwandsentschädigung registrieren können.
Die vereinbarte Aufwandsentschädigung darf höchstens 10 Euro je geleisteter Stunde betragen.
Die konkrete Abrechnung hängt von der Pflegekasse ab. Die wichtigsten Schritte und Formulare werden in der Schulung verständlich erklärt.
In drei Schritten startklar.
Schulung buchen
Kostenfreie Schulung bei der RegioHealth Akademie absolvieren – als Präsenz- oder Live-Online-Format.
Beim LASV registrieren
Mit Ihrem Nachweis beantragen Sie die Registrierung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer in Brandenburg.
Unterstützen & abrechnen
Nach erfolgter Registrierung können Sie ehrenamtlich unterstützen und die vereinbarte Aufwandsentschädigung über die Pflegekasse abrechnen lassen.
6 Stunden Schulung oder 2 Stunden Information.
Für Personen ohne einschlägige Vorqualifikation
Die Schulung vermittelt die fachlichen, rechtlichen und praktischen Grundlagen für einen sicheren Einstieg in die Nachbarschaftshilfe.
- Rolle, Aufgaben und Grenzen
- Registrierung und Abrechnung
- Kommunikation und Beziehungsgestaltung
- Pflegebedürftigkeit, Krankheitsbilder und Krisensituationen
- Regionale Unterstützungs- und Beratungsangebote
Für Personen mit einschlägiger Vorqualifikation
Wer bereits eine entsprechende berufliche Qualifikation oder beispielsweise einen Pflegekurs nach § 45 SGB XI nachweisen kann, benötigt grundsätzlich nur die Informationsveranstaltung.
- Grundlagen der Nachbarschaftshilfe
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Registrierung und praktische Umsetzung
- Regionale Anlaufstellen und Beratungsangebote
Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick.
Ab 14 Jahren können Sie teilnehmen. Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten.
Sie möchten Menschen mit Pflegebedarf im Alltag ehrenamtlich unterstützen.
Sie sind mit der unterstützten Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert.
Sie leben nicht mit der unterstützten Person in einer häuslichen Gemeinschaft.
Sie sind für diese Person nicht gleichzeitig Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI.
Sie weisen die Schulung oder – bei entsprechender Vorqualifikation – die Informationsveranstaltung nach.
Vor der abrechenbaren Tätigkeit erfolgt die Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung.
Für die Unterstützung pflegebedürftiger Kinder oder Jugendlicher können zusätzliche Anforderungen gelten.
Teilnehmen, wie es zu Ihrem Alltag passt.
Die Schulung wird flexibel als Präsenzveranstaltung bei der RegioHealth Akademie und an regionalen Kooperationsstandorten sowie als Live-Online-Schulung angeboten.
Bei Interesse wählen Sie einfach oben einen passenden Termin aus. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die 6-stündige Schulung oder die 2-stündige Informationsveranstaltung benötigen, helfen wir Ihnen gerne bei der Einordnung.
Kurz beantwortet.
Ist die Schulung wirklich kostenfrei?
Ja. Die von der RegioHealth Akademie angebotene Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe wird kostenfrei angeboten.
Brauche ich eine Pflegeausbildung?
Nein. Für Personen ohne einschlägige Vorqualifikation ist die 6-stündige Schulung vorgesehen. Wer bereits eine entsprechende berufliche Qualifikation oder einen geeigneten Pflegekurs nachweisen kann, nimmt in der Regel an der 2-stündigen Informationsveranstaltung teil.
Wann darf ich meine Unterstützung abrechnen?
Abrechenbare Nachbarschaftshilfe ist erst möglich, nachdem Sie beim LASV als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer registriert wurden. Das Datum ergibt sich aus Ihrem Registrierungsbescheid.
Wie hoch kann die Aufwandsentschädigung sein?
Die Höhe vereinbaren Sie mit der pflegebedürftigen Person. Sie darf 10 Euro pro Stunde nicht überschreiten und kann über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich pro Person abgerechnet werden. Bei zwei unterstützten Personen sind somit bis zu 262 Euro monatlich möglich.
Was darf ich als Nachbarschaftshilfe nicht übernehmen?
Nachbarschaftshilfe ist alltagsnah und niedrigschwellig. Medizinische Aufgaben, professionelle Pflegeleistungen und intime Verrichtungen gehören nicht dazu.